Energiegemeinschaften

Wie gründet man eine Energiegemeinschaft?


Möchten Sie eine Energiegemeinschaft gründen? Und mit jemand gemeinsam Energie Produzierten und verwerten?
Es gibt verschiedene Arten von Energiegemeinschaften. Hier einige Informationen. Brauchen Sie Unterstützung bei
der Gründung einer Energiegemeinschaft? Dann beraten wir Sie gerne. Sie erreichen uns tel.: unter 0664 510 34 17
bzw. per E-Mail unter anfrage@moessenlechner.at

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Es können mehrere Personen, die einen gemeinsamen Netzanschluss nützen, imRahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage Strom produzieren und gemeinschaftlich verwerten.

Grundstücksübergreifende Energiegemeinschaften
Mehrere Personen können auch über Grundstücksgrenzen hinweg Energieproduzierten, speichern, verwerten und verkaufen. Bei dengrundstücksübergreifenden Gemeinschaften sind zwei Formen möglich: die lokalbeschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichsgeografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“.

Kontaktieren Sie uns

Wir beraten Sie gerne

Mailen Sie uns anfrage@moessenlechner.at

Informationen über Energiegemeinschaften


Die ÖsterreichischeKoordinationsstelle für Energiegemeinschaften liefert Informationen zum Thema Energiegemeinschaften:https://energiegemeinschaften.gv.at/

BenefitTool – Erneuerbare Energiegemeinschaft

Mit dem Benefit Tool der Plattform für Energiegemeinschaften können diewichtigsten Aspekte Ihrer Energiegemeinschaft simulieren. Sie können das  Benefit-Tool auch als Bürgerenergiegemeinschaftverwenden, nicht nur als Erneuerbare Energiegemeinschaft.

FolgendeInfos benötigen Sie vorab:

den Gesamtverbrauch der Mitglieder ohne eigene Erzeugungsanlagen
 Stromverbrauch und Leistung der Überschusseinspeiser:innen
Leistung von reinen Erzeugungsanlagen – Photovoltaik, Kleinwasserkraft undWind.  

Zum Benefit Tool:
https://www.energieinstitut.at/tools/benefit/

Energiegemeinschaften - Weiterführende Links:

Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften
energiegemeinschaften.gv.at/

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Energiegemeinschaften
energiegemeinschaften.gv.at/faq/

Wie weiter?
https://energiegemeinschaften.gv.at/erste-schritte/

Musterverträge
https://energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/

Download Bereich
https://energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/

 

 

Energiegemeinschaften – Ein Programm des Klima- und Energiefonds


Das Programm unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, diedas volle Potenzial von Energiegemeinschaften gemäß EAG nutzen und über denderzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage inder Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, um möglichst effizient und rasch vonder qualifizierten Planung zu einer Gründung und Umsetzung bzw. zur Erweiterungzu kommen.

 

Ziele

Im Rahmen dieses Programms können Energiegemeinschaftenunterstützt werden, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativemCharakter (Kriterien unter Punkt 3 im Leitfaden) dienen und daher einenerhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekteumgesetzt werden und danach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zurNachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.

 

Das Projekt muss über den üblichen Standard vonEnergiegemeinschaften  hinausgehen.
Es soll realisierbar sein. Es muss einen Innovationsgrad aufweisen. Undden Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig sind, vorrangig ökologischeoder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die vorrangigbessere Wirtschaftlichkeit ist nicht das erste Kriterium.

Interessant ist ein Technologiemix von neuen erneuerbarenErzeugungskapazitäten (Strom und Wärme) Energiemanagement-Maßnahmen in Form vonaktiven (z. B. Speicher) oder passiven (z. B. nachfragesteuernden) Maßnahmen.Einbeziehung von Mobilitäts- und/oder Wärmeanwendungen. Speziellunterstützenswert sind Lösungen, die gemeinschaftliche soziale Aspekte undspezielle ökologische Zielsetzungen.

Wichtig: Modellcharakter und Multiplizierbarkeit

Was wird gefördert?:

Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen,Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen etc.von Energiegemeinschaften mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad..

Eine innovative Energiegemeinschaft muss im Rahmen einesProjekts
mindestens fünf der folgenden zehn Kriterien erfüllen:

Technologische Innovation
Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien
(Photovoltaik, Kleinwasserkraft, [Klein]Windkraft,
Bioenergie etc.) oder Innovationsgrad der Energieerzeugungsanlage
(z. B. Agri-PV, mehrere Erzeugungsanlagen etc.)
Sektorenkopplung: Verbindung mit E-Mobilität und/
oder Einsatz von Strom und Wärme/Kälte (z. B. Verbindung
mit Verkehrssystemen, Gebäudesystemen oder Agrarsystemen)
Einsatz von Speichertechnologie, Erhöhung der Versorgungssicherheit
und Resilienz bis hin zu netzdienlichen Maßnahmen
Maßnahmen des Energiemanagements im Sinne der
Energieeffizienz und Dekarbonisierung
Soziale Innovation
Community-Building und aktive Einbeziehung der
Teilnehmenden zur Stärkung der Akzeptanz von
erneuerbaren Energieträgern und Bewusstseinsbildung
für energieeffizientes Verhalten
Sozialgemeinschaftliche Vorteile und Adressierung
von Energiearmut (innerhalb der Energiegemeinschaft)
Ökologische Innovation
Nutzung der Ausbau-/Erweiterungspotenziale der
Erzeugungskapazitäten der geplanten Energiegemeinschaft bei stetigerErweiterung
Regionalwirtschaftlicher Nutzen (Nutzung lokaler Ressourcen)
Organisatorische Innovation
Diversität und Neuartigkeit der Teilnehmer:innenstruktur
(neue Wege der Akquise, neue Möglichkeiten durch die Gemeinschaft)
Unabhängigkeit und Neuartigkeit (deutliche Reduktion
der Abhängigkeit von klassischen Energieversorgern lt. ElWOG)
Die eingereichten Projekte werden von der KPC auf formale Vollständigkeit(Vorhandensein aller Unterlagen) sowie Erfüllung der Projektauswahl undBeurteilungskriterien geprüft. Die Beurteilung erfolgt in erhöhtem Maße nachder planerischen (z. B. Nachvollziehbarkeit des Projekts) und technischenQualität.

 

Höhe der Förderung

Das Ausmaß der Förderung darf folgende Grenze, unterBerücksichtigung der beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen, nicht übersteigen. Eskann eine Förderung einer immateriellen Leistung bis zu 50 % der Nettokostengewährt werden.

 

Es kann für das geförderte Projekt zusätzlich ein Bonusgewährt werden: Bei Nachweis der tatsächlichen Gründung bzw. Erweiterung derEnergiegemeinschaft binnen 6 Monaten durch Vorweisen des Netzzugangsvertragsund/oder einer (ersten) Abrechnung der Energiegemeinschaft gegenüber ihrenMitgliedern, wird ein Bonus ausbezahlt:

 

Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen kann zusätzlich

ein Bonus von bis zu 50 % der Nettokosten ausbezahlt

werden (in Summe darf die Förderung max.

100 % der beantragten Kosten nicht übersteigen)

Kleinunternehmen kann zusätzlich ein Bonus von bis

zu max. 20 % der Nettokosten ausbezahlt werden (in

Summe darf die Förderung max. 70 % der beantragten

Kosten nicht übersteigen)

Mittleren Unternehmen kann zusätzlich ein Bonus

von bis zu max. 10 % der Nettokosten ausbezahlt

werden (in Summe darf die Förderung max. 60 % der

beantragten Kosten nicht übersteigen)

Als Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen gelten natürlichePersonen, Gebietskörperschaften, Religionsgemeinschaften,

Tourismusverbände, Universitäten u. a.,Energiegemeinschaften gelten unabhängig von der gewählten Rechtsform alsWettbewerbsteilnehmer:innen.

 

Die maximale Förderung inkl. Bonus beträgt 15.000 Euro. Fürdas Programm „Energiegemeinschaften 2022“ stehen

3 Mio. Euro an Mitteln des Klima- und Energiefonds zurVerfügung. Bei Ausschöpfung des Budgets kann das Programm frühzeitig beendetwerden.

 

Zum Zeitpunkt der Endabrechnung kann stichprobenartig einNachweis der wesentlichen Kostenpositionen eingefordert werden.

Ein Projekt, das bereits im Rahmen des ProgrammsEnergiegemeinschaften 2021 beauftragt wurde, kann im Rahmen dieses Programmsnicht nochmals gefördert werden.

 

Einreichfristen

Einreichungen sind laufend ab 03.10.2022 bis 29.09.2023 (12Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.

Folgende Fristen für Auswahlrunden werden festgelegt:

 

30.11.2022, 24 Uhr

31.01.2023, 24 Uhr

31.03.2023, 24 Uhr

31.05.2023, 24 Uhr

31.07.2023, 24 Uhr

29.09.2023, 12 Uhr

 

Die Bewertung und Reihung sowie die Genehmigung durch dasPräsidium des Klima- und Energiefonds erfolgt im Anschluss an dieAuswahlrunden. Eine formal vollständige Einreichung innerhalb der vorgegebenenFristen ist Voraussetzung für die Berücksichtigung im

Rahmen der jeweiligen Auswahlrunde.

 

Einreichung unter:

https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2022/

 

Informationen zur Antragstellung und Förderabwicklungerhalten Sie unter:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9, 1090 Wien

Bearbeitungsteam Energiegemeinschaften

Telefon: +43 131 631 719

E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

                                                                            

Information über Energiegemeinschaften bei E-Control

https://www.e-control.at/energiegemeinschaften

 

Information zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften bei derWKO

https://www.wko.at/site/kampagnen/Wirtschaftspolitik_in_Niederoesterreich/Infosheet-(EEG)_Screen_Letztfassung.pdf

 

Information über Energiegemeinschaften bei PhotovoltaicAustria
https://pvaustria.at/eag-energiegemeinschaften/

Information über Erneuerbare Energiegemeinschaften bei den WienerNetzen

https://www.wienernetze.at/erneuerbare-energie-gemeinschaften

 

Information über Erneuerbare Energiegemeinschaften beiSalzburg Netz

https://www.salzburgnetz.at/stromnetz/energiegemeinschaften/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html

Information über Erneuerbare Energiegemeinschaften bei NetzBurgenland

https://www.netzburgenland.at/kundenservice/strom/kundeninformation/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html

 

E-Friends:

https://www.efriends.at/energiegemeinschaften.html

 

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